Sicher und gesund in eine sorglose Zukunft.
ALLE THEMEN RUND UM EIN
SORGLOSES LEBEN.
HEUTE SCHON FÜR MORGEN.
Damit Sie heute schon an morgen denken.
Unter Wohlbefinden oder eben Wohlergehen verstehen wir gemeinhin Glück, Lebenszufriedenheit, Lebensqualität oder Gesundheit. Schliesslich gehört auch ein finanziell sorgloses Leben im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dazu. Wir begleiten Sie auf diesem Weg, der spätestens mit der ersten Steuererklärung beginnt und mit der Nachlassregelung endet.
In welchem Bereich
können wir Ihnen weiterhelfen?
Persönliche Entwicklung
Der Mensch entwickelt sich Zeit seines Lebens. Von der Familiengründung, über die berufliche Auszeit bis hin zur Pensionierung. All diese Meilensteine im Leben haben es in sich, sowohl emotional als auch finanziell. Wir unterstützen Sie, wo immer Sie es wünschen.
Vorsorge
Die schweizerische Altersvorsorge basiert auf den drei Säulen staatliche Vorsorge, berufliche Vorsorge und private Vorsorge. Die drei Säulen haben unterschiedliche Aufgaben und sind auch unterschiedlich geregelt. Bei uns erfahren Sie mehr über die Säule 3a, die umfassenden steuerlichen Konsequenzen und mehr Selbstbestimmung dank eines Vorsorgeauftrages.
Erben
In der Schweiz ist gesetzlich klar geregelt, wer Ihre Erben sind. Mit einem von Hand geschriebenen Testament oder einem Erbvertrag können Sie jedoch zumindest über einen Teil Ihres Vermögens frei verfügen, oder nicht-pflichtteilgeschützte Erben von Ihrem Erbe entbinden. Wir beraten Sie gerne.
Persönliche Entwicklung
Wenn man über persönliche Entwicklung spricht, stellt sich jeder von uns etwas anderes darunter vor. Speziell wenn eine einschneidende Veränderung im Leben bevorsteht – zum Beispiel eine Familiengründung, eine berufliche Auszeit oder die Pensionierung – müssen allfällige Stolpersteine erkannt und individuelle Lösungen erarbeitet werden. Im Beratungszentrum arbeiten Menschen, denen Ihr persönliches Wohlergehen am Herzen liegt. Kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gerne.
Familiengründung
Die Fragen im Zusammenhang mit einer Familiengründung sind vielfältig und erfordern eine sorgfältige Interessenabwägung:
- Wie wirkt sich eine Heirat auf die Steuerbelastung aus?
- Wie wirken sich Kinder auf die Steuerbelastung aus?
- Wer erhält Familienzulagen?
- Wer erbt, wenn ich sterbe?
- Benötige ich einen Ehe-/Erbvertrag?
- Wie kann ich meinen Partner im Todesfall bestmöglich begünstigen?
Zusammen mit unserem Partnernetzwerk sorgen wir dafür, dass Ihre Familiengründung ein für alle Parteien glücklicher Akt wird.
Berufliche Auszeit
Eine Auszeit vom beruflichen Alltag wird für viele Arbeitstätige irgendwann zum Thema – sei es, um sich ausgiebig zu erholen, um eine Fremdsprache zu erlernen oder sich neu zu orientieren. Doch gibt es – je nach Länge des Unterbruchs – diverse Punkte, die man beachten sollte. Eine mögliche Vorsorgelücke ist nur ein Stichwort …
Pensionierung
Das ordentliche Pensionsalter in der Schweiz liegt derzeit bei 64 (Frauen) bzw. 65 (Männer). Auf diesen Zeitpunkt hin wird im Regelfall die AHV bezogen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die AHV-Rente schon früher zu beziehen. Für Frauen ist dies ab 62, für Männer ab Alter 63 möglich. Welche Konsequenzen daraus entstehen, zeigen wir Ihnen bei einem unverbindlichen Gespräch auf. Selbstverständlich beraten wir Sie aber auch in weiteren Fragen. Zum Beispiel, ob Sie sich eine Frühpensionierung leisten können oder ob Sie im Zusammenhang mit Ihrer Pensionskasse auf eine Rentenlösung oder einen Kapitalbezug setzen sollten.
Vorsorge
Sich um die Vorsorge kümmern heisst, mehr Sicherheit im Alter zu erlangen. Mehr Sicherheit wiederum bedeutet weniger Risiko und unbeschwertes Leben. Entsprechend bildet die Absicherung von Risiken aller Art der Mittelpunkt der privaten Vorsorge.
Säule 3a
Die Säule 3a ist Bestandteil des 3-Säulen-Modells der Schweiz. Die erste Säule (AHV) bildet die staatliche Vorsorge. Sie soll das Existenzminimum garantieren. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG). Sie soll den gewohnten Lebensstandard halten. Als Ergänzung zu diesen beiden Säulen kommt die dritte Säule – die private Vorsorge dazu. Die dritte Säule ist komplett freiwillig. Sie wird unterteilt in die Säule 3a und die Säule 3b (3b bezeichnet das ungebundene Sparen, z.B. das Guthaben auf einem normalen Sparkonto). Wenn Sie mehr darüber erfahren möchte, kontaktieren Sie jetzt unverbindlich unsere Berater.
Steuerliche Vorteile
Die Säule 3a bietet gleich drei Steuervorteile. So muss das Kapital, welches sich auf dem 3a-Konto oder der 3a-Police befindet, nicht als Vermögen versteuert werden (gleiche Behandlung wie Guthaben aus der zweiten Säule). Dadurch sinkt die Vermögenssteuer. Weiter müssen die Erträge nicht als Einkommen versteuert werden und die jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a dürfen direkt vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Je nach Einkommenssituation und Kanton kann so ein eine Steuerersparnis von 20 – 40% des einbezahlten Betrages realisiert werden.
Vorsorgeauftrag
Mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts auf den 1. Januar 2013 wurde eine klare und einheitliche rechtliche Grundlage für den Vorsorgeauftrag und für die Patientenverfügung geschaffen. Die beiden Instrumente stärken das Selbstbestimmungsrecht: Wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass sein Wille respektiert wird, falls er später beispielsweise infolge Krankheit oder Unfall urteilsunfähig werden sollte. Dank dem Vorsorgeauftrag kann somit jede handlungsfähige Person festlegen, wer sich im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit um ihre Betreuung und die Verwaltung ihres Vermögens kümmern und sie bei Rechtsgeschäften vertreten soll.
Erben
Eine Erbschaft ist schon so für manch eine Familie zu einer Zerreissprobe geworden. Wir begleiten Sie in allem, was Sie über Testamente, Erbvorbezug, Pflichtteile und Erbverzicht wissen sollten.
Wer erbt?
Falls bis zum Tod kein Testament oder kein Erbvertrag erstellt wurde, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Gesetzliche Erben sind die Nachkommen (Kinder, Enkel, etc.), der überlebende Ehepartner, die Angehörigen des elterlichen Stammes (Eltern, Geschwister, Neffen, etc.) sowie die Angehörigen des grosselterlichen Stammes (Grosseltern, Onkel, Tanten, etc.).
Erbvertrag
Die gesetzlichen Bestimmungen im Todesfall sind sehr komplex. Eine rechtzeitige Planung stellt sicher, dass der eigene Nachlass so weitergegeben wird, wie man es wünscht. Das Ziel eines Ehe-/Erbvertrages ist es, die Nächsten – allen voran die Partnerin oder den Partner – bestmöglich abzusichern. Die Ausgestaltung des Ehe-/Erbvertrages und allfällige Anpassung des ehelichen Güterstandes wird im Gespräch mit dem Experten den individuellen Bedürfnissen angepasst und ist deshalb auch bereits bei jungen Ehepaaren sehr empfehlenswert.
Testament
Das Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, die Aufteilung des Nachlassvermögens zu gestalten. Gerne sind wir Ihnen bei Ihrer Erbteilung, Nachlassplanung oder Willensvollstreckung behilflich. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir stehen Ihnen mit Rat, Tat und unserem interessanten Angebot gerne zur Seite.
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05.11.2024
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