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Berufliche Auszeit

­Eine Auszeit vom beruflichen Alltag ist für viele Arbeitstätige zu einem gewissen Zeitpunkt in ihrer Laufbahn ein Thema – sei es, um sich ausgiebig zu erholen, um eine Fremdsprache zu erlernen oder sich neu zu orientieren. Doch gibt es – je nach Länge des Unterbruchs, diverse Punkte, welche man unbedingt beachten sollte.

Brauche ich eine Abredeversicherung?

Für Ihre Auszeit vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine gewisse Zeit als «unbezahlt» zu beziehen – oder Sie kündigen sogar. Bislang waren Sie bei Ihrem Arbeitgeber für Nichtberufsunfälle versichert (obligatorisch). Nachdem Sie nun entweder nicht mehr angestellt oder bis auf weiteres unbezahlt im Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber stehen, sind Sie automatisch noch 31 weitere Tage über Ihren (ehemaligen) Arbeitgeber gemäss UVG versichert. Danach erlischt die Versicherung grundsätzlich und Sie müssen sich selbst gegen Unfälle versichern. Hier kommt die Abredeversicherung ins Spiel: Dank der Abredeversicherung können Sie den bestehenden Versicherungsschutz einfach verlängern (in der Regel um bis zu 6 Monate). Die Prämien für eine Abredeversicherung sind nicht ausserordentlich hoch. Diese bei einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsplatz abzuschliessen, ist sicherlich zu empfehlen.

AHV-Lücken: Muss ich mir Sorgen machen?

Für Ihre Auszeit vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine gewisse Zeit als «unbezahlt» zu beziehen – oder Sie kündigen sogar. Bislang waren Sie bei Ihrem Arbeitgeber für Nichtberufsunfälle versichert (obligatorisch). Nachdem Sie nun entweder nicht mehr angestellt oder bis auf weiteres unbezahlt im Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber stehen, sind Sie automatisch noch 31 weitere Tage über Ihren (ehemaligen) Arbeitgeber gemäss UVG versichert. Danach erlischt die Versicherung grundsätzlich und Sie müssen sich selbst gegen Unfälle versichern. Hier kommt die Abredeversicherung ins Spiel: Dank der Abredeversicherung können Sie den bestehenden Versicherungsschutz einfach verlängern (in der Regel um bis zu 6 Monate). Die Prämien für eine Abredeversicherung sind nicht ausserordentlich hoch. Diese bei einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsplatz abzuschliessen, ist sicherlich zu empfehlen.

Was passiert mit meinem Pensionskassen-Guthaben?

Bei Kündigung
Ihr angespartes Pensionskassen-Guthaben wird nach Ihrem Austritt zur Auszahlung fällig. Nicht aber auf ein privates Konto, sondern auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto. Sie selbst können frei wählen, wo sie dieses Konto eröffnen. In der Regel macht es Sinn, dies bei der bestehenden Hausbank einrichten zu lassen. Das Freizügigkeitskonto ist ein ruhendes Konto und bleibt gesperrt. Sobald Sie wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen und wieder in einer Pensionskasse versichert sind, muss das Freizügigkeitsguthaben in die neue Pensionskasse integriert werden. Andernfalls ist das Guthaben – gleich wie das 3a-Kapital frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter zu beziehen.

Bei Arbeitsunterbruch
Ist die nicht erwerbstätige Zeit absehbar, kann es Sinn machen, die Pensionskasse nicht auf ein Freizügigkeitskonto auszahlen zu lassen. Ob und wieviel Beiträge in der Abwesenheit zu bezahlen sind, hängt von der Dauer, dem gewünschten Versicherungsschutz und der jeweiligen Pensionskasse ab. Eine Beratung zu Ihrer individuellen Situation kann durchaus sinnvoll sein.