Das Optimieren der Steuerfolgen bei einer Firmenübergabe muss jeweils im Einzelfall evaluiert werden. Generell sind folgende Punkte zu prüfen bzw. zu beachten:
Allgemein
- Darauf achten, dass der Kaufpreis nicht als Einkommen besteuert wird
- Prüfung des vorgängigen Bezugs nicht betriebsnotwendiger Mittel mittels Dividenden oder Lohnbezügen; die optimale Lösung hängt von der konkreten Situation ab
- Gegebenenfalls Prüfung einer Holdingstruktur zur steuerlichen Optimierung und zur Reduktion von Risiken im Zusammenhang mit nicht betriebsnotwendiger Substanz bzw. indirekter Teilliquidation
- Die Steuerfolgen der gewählten Struktur vorab durch die Steuerbehörden bestätigen lassen
Einzelunternehmen / Personengesellschaften
- Prüfung einer vorgängigen Umwandlung in eine GmbH oder AG (Sperrfrist gemäss Steuerrecht beachten; in der Praxis häufig mindestens fünf Jahre vor der Veräusserung empfohlen)
- Prüfung von Einkaufsmöglichkeiten in die Pensionskasse (BVG) zur steuerlichen Optimierung
Kapitalgesellschaften (AG / GmbH)
- Prüfen, ob ein Verkauf der Firmenanteile steuerlich vorteilhafter ist als ein Verkauf einzelner Vermögenswerte
- Vermeidung einer indirekten Teilliquidation
- Gegebenenfalls Prüfung der Transponierungsregeln bei Verkäufen an eigene oder nahestehende Holdinggesellschaften