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Wie kann ich meinen Partner im Todesfall bestmöglich begünstigen?

Die bestmögliche Begünstigung des überlebenden Ehepartners lässt sich in der Regel nur mit einer Kombination aus Ehevertrag und letztwilliger Regelung (Testament oder Erbvertrag) erreichen. Seit der Erbrechtsrevision 2023 bestehen dabei grössere Gestaltungsspielräume, da die Pflichtteile der Nachkommen reduziert wurden.

Soll der überlebende Ehepartner möglichst umfassend abgesichert werden, kann insbesondere vereinbart werden, dass ihm im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung die gesamte Errungenschaft zufällt. Dadurch verbleibt ein grösserer Teil des Vermögens zunächst beim überlebenden Ehepartner.

Sollen darüber hinaus auch Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, ist grundsätzlich ein Erbvertrag mit entsprechendem Erbverzicht erforderlich.

Welche Regelung sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Familiensituation, den Vermögenswerten und allfälligem Unternehmensvermögen ab.