Die bestmögliche Begünstigung des überlebenden Ehepartners lässt sich in der Regel nur mit einer Kombination aus Ehevertrag und letztwilliger Regelung (Testament oder Erbvertrag) erreichen. Seit der Erbrechtsrevision 2023 bestehen dabei grössere Gestaltungsspielräume, da die Pflichtteile der Nachkommen reduziert wurden.