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Wie kann ich meinen Partner im Todesfall bestmöglich begünstigen?

Die bestmögliche Begünstigung des überlebenden Ehepartners ist ausschliesslich mit einem Ehe- und Erbvertrag möglich. Damit der gesamte Nachlass (inklusive Eigengut des verstorbenen Ehegatten) dem überlebenden Ehegatten zugewiesen werden kann, muss zudem ein Erbverzicht der gesetzlichen Erben vorliegen. Bei gemeinsamen Kindern ist sodann die sogenannte Meistbegünstigung möglich, wonach die gesamte Errungenschaft des verstorbenen Ehegatten und nicht nur die Hälfte im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung an den überlebenden Ehegatten geht und die eigene Errungenschaft des überlebenden Ehegatten vollumfänglich bei diesem verbleibt.