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Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Ehe- Erbvertrag?

Das Testament ist eine einseitige Willensäusserung, welche jederzeit durch eine neue ersetzt oder aufgehoben werden kann. Ein Testament muss entweder komplett handschriftlich verfasst werden oder es muss durch einen Notar beglaubigt (öffentlich beurkundet) werden. Vorsicht: Auch bei einem Testament müssen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise die Pflichtteile der einzelnen Erben, eingehalten werden.

Der Ehe- und Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen den Eheleuten, welcher nur gemeinsam erstellt, angepasst oder aufgehoben werden kann. Ein Ehe- und Erbvertrag kann deswegen nach dem Tod des einen Ehegatten grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Er bietet weitreichendere Möglichkeiten hinsichtlich der Erbteilung als ein einfaches Testament. Eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar ist zwingend erforderlich.

Ein Ehe- und Erbvertrag ist dem Testament vorzuziehen:

– wenn sich die Ehegatten soweit als möglich begünstigen wollen
– komplizierte Familienverhältnisse bestehen
– bei Patchwork-Familien (Kinder aus erster Ehe)
– bei komplizierten Vermögenswerten (mehrere Liegenschaften, eigene Firmenanteile etc.)
– wenn zu Lebzeiten grössere Schenkungen ausgerichtet wurden
­– wenn einzelne Erben bevorzugt behandelt werden sollen